Hallo, mein Name ist Quaja. Lassen Sie sich nicht durch meinen Namen in die Irre führen, ich bin Deutsche.

Genauer gesagt ich bin in Bayern geboren, also ganz und gar deutscher Staatsbürger mit allen Rechten und Pflichten! Da fängt es aber schon an, 

Rechte hab ich keine und Pflichten sehr viele. Ich musste z.B.. mit 10 Monaten einen Antrag stellen für ein vorläufiges Negativzeugnis, das ist so etwas wie eine vorläufige Aufenthaltsgenehmigung und das obwohl ich deutsche Staatsbürgerin bin und nichts verbrochen habe. Mit 18 Monaten musste ich dann einen Antrag für ein unbefristetes Negativzeugnis stellen ( unbefristete Aufenthaltsgenehmigung) .

Vorher musste ich zu einem sogenannten Hundesachverständigen, (und das obwohl Frauchen selber eine Hundeschule und eine Hundepension hat,)

 der hat mich ca. 1,5 Std. beobachtet und seine Beobachtungen hat er dann in einem Gutachten zusammengefasst. Soviel ich weiß wird so ein Gutachten nur bei Verbrechern gemacht die in einer geschlossenen Anstalt untergebracht sind. Ich habe aber noch nie etwas verbrochen und war auch noch in keiner Anstalt. Ich bin nur eine ganz normale Bayrische Staatsbürgerin. 

Dieses Gutachten wurde dann an meine Heimatgemeine geschickt, es waren sogar 2 Bilder von mir dabei, Pfotenabdruck wurde keiner genommen.

Dort landete es auf dem Schreibtisch eines übereifrigen und ängstlichen jungen Beamten (Ordnungsamt)  Anfang Mai bekam ich dann mein unbefristetes Negativzeugnis und ab diesem Tag durfte ich nur noch einzeln ausgeführt werden.

Mein bester Freund, ein Deutscher Doggen Rüde brauchte das alles nicht,

 war aber jetzt auch sehr betroffen denn er wohnte mit mir und meiner Familie in einem Haushalt. Mein Frauchen fuhr noch am selben Tag zur Gemeinde und versuchte durch ein Gespräch den Beamten zu überzeugen das diese Auflage nicht gerechtfertigt ist, zumal wir 500 Meter bis zum nächsten Nachbarn haben

Der Beamte beharrte aber auf seiner Auflage und mein Frauchen zog Ihren Einspruch auch nicht zurück, somit wurde die Angelegenheit ans Veterinäramt weitergeleitet, Frauchen erhoffte sich dort etwas mehr Sachverstand, doch weit gefehlt. Wörtlich schrieb das zuständige Veterinäramt in Traunstein (Sachbearbeiter Dr. Schmid) "Nach unserer fachlichen Einschätzung ist zu bezweifeln, dass eine Person 2 Mastino-Napolitano- Hunde (falsche Schreibweise) (oder auch einen MAN mit einem weiteren mittelgroßen bis großen Hund) beim gemeinsamen Ausführen jederzeit beherrschen kann. Wir halten die bisherige Auflage, den Hund nur einzeln auszuführen für begründet. 

Da das Gutachten des Hunde SV sehr positiv ausgefallen war ( ein kleiner Auszug: Quaja machte bei der gut einstündigen Überprüfung und Verhaltensbeobachtung einen zu Personen wesenssicheren, offenen, grundsätzlich gutartigen Eindruck. Ich konnte den Hund problemlos anfassen und streicheln. Quaja fraß mir klein Futterhappen aus der Hand und zeigte sich unbekümmert und wesenssicher. Auch zu anderen Personen zeigte sich Quaja neutral/ gutartig und nicht verhaltensauffällig.

versuchte mein Frauchen durch ein Tel. den Vorgesetzten Dr. Lenze zu überzeugen, zumal Frauchen auch den § 11e Tierschutzgesetz hat, das sie sich durchaus in der Lage sehe meinen Freund und mich auch beim Spaziergang wie bisher weiterhin zu beherrschen. Ich war ja zu dieser Zeit nicht der erste MAN den Frauchen hatte und sie hatte auch schon 3 auf ein Mal und niemals war etwas passiert, ganz abgesehen von irgendwelchen Auflagen und vorher hatten wir (ich auch noch) mitten in einer Siedlung gewohnt und angeschlossen an unser Grundstück war der Pausenhof der Hauptschule. Es half aber alles nichts.

Das Problem löste sich einige Zeit später von selbst, aber ich bin doch auch eine deutsche Staatsbürgerin, warum haben ich und meine Familie keine RECHTE????