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Simon, Rainer Marc
Tierschutzrelevante Krankheitsdispositionen ausge-
wählter ausländischer Hunderassen unter besonderer
Berücksichtigung der Rassestandards und der Zucht-
ordnungen
In den letzten Jahren wird in der Öffentlichkeit ver-
mehrt über Fehlentwicklungen in der Hundezucht dis-
kutiert, die zu Rassen geführt haben, deren Exemplare
verstärkt unter gesundheitlichen Mängeln leiden. Der §
11 b TSchG [Qualzüchtungen] ist die gesetzliche
Grundlage dafür, daß die Zucht einzelner, stark betrof-
fener Rassen verboten werden kann.
Um herauszufinden, welche Rassen besonders gefähr-
det sind, als "Qualzuchten" eingestuft zu werden,
wurden in der vorliegenden Arbeit die Standards und
Zuchtordnungen von 43 ausländischen, in Deutschland
gezüchteten Hunderassen untersucht und in Beziehung
zu den bei diesen vorkommenden Krankheitsdispositio-
nen und Defekten gesetzt. Es wurden Standards mit
Formulierungen gefunden, die direkt zu krankhaften
Zuständen führen, es wurden aber auch solche ausge-
macht, die mißverständliche Angaben enthalten und so
bei der Zucht in gesundheitsschädlicher Weise interpre-
tiert werden können. Besonders bei Gebrauchshunde-
rassen kommen aber auch Standards vor, die praktisch
frei von solchen Formulierungen sind.
Direkt zu krankhaften Zuständen führen zum Beispiel
Formulierungen, die
- einen weitgehend nackten Hund fordern (Chinese
Crested Dog),
- einen Apfelkopf mit offener Fontanelle fordern
(Chihuahua),
- verlangen, daß das Rot der Nick- oder Bindehaut zu
sehen ist, da hiermit ein Ektropium beschrieben wird
(Basset, Bloodhound),
- eine extrem kurze und aufgebogene Nase fordern, da
es hierdurch zu Atembehinderungen kommt (Englische
und Französische Bulldogge, Pekingese),
- besonders große, tief angesetzte Ohren oder solche
mit starker Behaarung verlangen, da diese eine Otitis
externa begünstigen (Englischer und Amerikanischer
Cocker Spaniel, Basset, Beagle, Bloodhound, Pudel,
Shih-Tzu),
- Nasenfalten oder sonstige starke Faltenbildung for-
dern, da diese zu Trichiasis und Intertrigo führen (Fila
Brasileiro, Mastino Napoletano, Englische und Fran-
zösische Bulldogge, Basset, Bloodhound, Mops, Pekin-
gese),
- große, hervorstehende Augen verlangen, da diese
verletzungsanfällig sind (Chihuahua, Französische Bull-
dogge, Boston Terrier, Mops, Pekingese, Shih-
Tzu),
- einen im Verhältnis zum Körper großen Kopf verlan-
gen, da hiermit die Gefahr von Schwergeburten stark
ansteigt (Englische und Französische Bulldogge,
Boston Terrier, Pekingese, Shih-Tzu),
- eine steil gestellte Hinterhand fordern, weil das zu ei-
ner erhöhten Belastung aller Gelenke der Hinterglied-
maße führt (Chow-Chow),
- oder eine von Geburt an kurze Rute vorschreiben, da
diese eine Verkrüppelung der Wirbelsäule darstellt
(Englische und Französische Bulldogge, Boston
Terrier).
Indirekt verantwortlich für krankhafte Zustände sind
Formulierungen zu machen, welche die oben erwähn-
ten Körpermerkmale zwar nicht fordern, aber bei ent-
sprechender Überinterpretation des Standards doch
zulassen, oder die bei Maßen wie der Körpergröße kei-
ne Ober- oder Untergrenze angeben.
Es hat sich aber auch gezeigt, daß viele Defekte unab-
hängig vom Standard auftreten. Deswegen wurden
auch die Zuchtordnungen der im VDH organisierten,
die betreffenden Rassen betreuenden Vereine unter-
sucht, um deren Bekämpfungsmaßnahmen beurteilen
zu können.
Auch hier sind Unterschiede aufgetreten. So gibt es
Vereine, die eine Vielzahl von Untersuchungen vor der
Erteilung der Zuchttauglichkeit verlangen, während an-
dere den Züchtern kaum Beschränkungen auferlegen,
um ihnen nicht die freie züchterische Entfaltung zu
nehmen.
Positiv ist z.B. der Deutsche Retriever Club e.V. hevor-
zuheben, der zur Zuchtzulassung eines Labrador
Retrievers Untersuchungen auf Hüftgelenks- und Ellen-
bogengelenksdysplasie, progressive Retinaatrophie, he-
reditäre Katarakt und Retinadysplasie, das Bestehen ei-
nes Wesenstest und einer Anlage- oder jagdlichen Prü-
fung verlangt. Eltern und direkte Nachkommen von an
PRA erkrankten Hunden erhalten automatisch Zucht-
verbot.
Die Schlußfolgerungen der Arbeit lauten:
- Die Standards müssen klar und unmißverständlich
formuliert werden. Direkt zu Krankheiten führende oder
in dieser Weise fehlzuinterpretierende Formulierungen
müssen geändert werden.
- Erbkrankheiten müssen konsequent verfolgt werden.
Dazu ist die möglichst lückenlose Erfassung statisti-
scher Daten eine wichtige Voraussetzung.
- Zuchtrichter, Züchter und besonders auch Käufer
müssen verstärkt über die Probleme der einzelnen Ras-
sen aufgeklärt werden.
- Unverantwortlich arbeitende Züchter müssen Zucht-
verbot erhalten (entweder von den Zuchtverbänden
oder vom Gesetzgeber).
Zur Zeit sind folgende Rassen hochgradig gefährdet,
mit einem Zuchtverbot nach § 11 b TSchG belegt zu
werden: Englische Bulldogge, Mastino Napoletano,
Chow-Chow, Basset, Bloodhound, Chihuahua, Franzö-
sische Bulldogge, Mops und Pekingese, alle Nackthun-
derassen und alle Farbschläge, die auf dem Merle-Gen
beruhen.
Wenn die oben genannten Punkte jedoch konsequent
eingehalten werden, müssen die Züchter der meisten
Rassen nicht mit einem Zuchtverbot rechnen.
Allerdings wird die Zucht von Nackthunden und von
Farbschlägen, die auf dem Merle-Gen beruhen, bei
konsequenter Auslegung des Tierschutzgesetzes in
Deutschland nicht mehr möglich sein.
quelle: http://www.vetmed.uni-muenchen.de/f...ss98/SimonR.txt
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